Zuständigkeit und Zweckbestimmung
Die JVA Meppen ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für männliche erwachsene Strafgefangene mit insgesamt 423 Haftplätzen. Nach dem Vollstreckungsplan ist die JVA Meppen für 23 AG-Bezirke in Niedersachsen zuständig.
In der JVA Meppen werden folgende Freiheitsstrafen vollzogen:
- Vollzug der zeitigen Freiheitsstrafe für männliche erwachsene Gefangene mit einer Dauer bis 5 Jahren bzw. einer Dauer von mehr als 5 Jahren bis 15 Jahren (gemäß Beschluss der Einweisungskommission West - EWK West).
- Darüber hinaus erfolgt die Aufnahme von Gefangenen, die aus dem offenen Vollzug mangels Eignung abgelöst worden sind.
- Für die Abteilung des offenen Vollzuges gibt es keine Zuständigkeit. Die Einweisung erfolgt durch die Hauptanstalt über direkte Zuweisung oder später über Vollzugsplanfortschreibung nach Bewährung.