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Besuch in der Hauptanstalt der JVA Meppen

Grundsätzliches

In der JVA Meppen werden Ihnen unterschiedliche Besuchsangebote ermöglicht:

  • Besuch im Besucherraum
  • Videotelefonie (Skype)
  • Unbeaufsichtigter Besuch (Langzeitbesuch)
  • Fit für Familie
  • Vater-Kind-Tag
  • Entfernt zusammen wachsen
  • Familientag

Jeder Inhaftierte kann im Monat drei Besuche empfangen.

Zugelassen werden maximal fünf Personen, davon maximal drei Erwachsene. Kinder sind jederzeit willkommen. Einige Zeiträume sind darüber hinaus ausschließlich für Familien mit kleinen Kindern reserviert und uneingeschränkt zu nutzen.

Der Gefangene beantragt den Besuch mit den entsprechenden Besuchsanträgen. Nach Prüfung des Antrages in der Vollzugsabteilung erfolgt die Terminvergabe durch die Besuchsabteilung. Die Eröffnung erfolgt in der Vollzugsabteilung über den Stationsdienst. Der Gefangene hat seine Besucherinnen bzw. Besucher über die Einzelheiten des Besuchs (Zeiten, Besucher, Besuchsablauf) zu informieren. Beim Betreten der Anstalt haben sich die Besucherinnen und Besucher mit einem gültigen Ausweisdokument auszuweisen.

Bei Fragen zum Besuch können Sie sich unter Tel.: 05935/7046-311 oder persönlich während des Besuchs gerne an unser Besuchsteam wenden.

Räumlichkeiten
Der Besucherbereich ist groß gestaltet und mit einer Spielecke für die Kinder ausgestattet. Ebenfalls stehen im Besuchsbereich Automaten für den Erwerb von Getränken bereit. Rauchen ist während des Besuchs nicht gestattet.
Bitte beachten Sie, dass das Einbringen von Gegenständen nicht gestattet ist.

Ausweispflicht
Besucherinnen und Besucher müssen sich durch Vorlage eines gültigen Ausweispapiers - keine Kopie - an der Pforte ausweisen. Zu den gültigen Ausweispapieren zählen:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Identifikationsausweise der EU-Mitgliedsstaaten
  • Ausweisersatz
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

Der Führerschein gilt nicht als Ausweisdokument! Kinder müssen im Ausweisdokument der Eltern eingetragen sein oder über einen Kinderausweis verfügen. Ab dem 10. Lebensjahr muss der Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen sein.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Inhaftierte allein besuchen wollen, dürfen ohne besondere Genehmigung des Erziehungsberechtigten nicht zugelassen werden. Unter 14 Jahren findet der Besuch ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen statt.

Die Ausweisdokumente verbleiben an der Außenpforte. Wenn sich Besucher oder Kinder nicht ausweisen können, findet der Besuch nicht statt.

Besucherkontrollen
Der Besucher wird aufgefordert, alle Gegenstände, die er bei sich führt, in das ihm zur Verfügung gestellte Schließfach einzuschließen. Der Mitarbeiter des Besuchsdienstes weist die Besucher darauf hin, dass sie außer

  • den Einkaufsbetrag in Münzen

nichts mit sich führen dürfen.

Kleinkinder
Kleinkinder werden auf dem Arm mit in den Besuchsraum genommen. Kinderwagen sind im Besuchsraum nicht zugelassen und werden im Vorraum des Besuchsbereich unter Aufsicht des Besuchsbeamten abgestellt.

Seelsorgerische Gespräche
Sollten seelsorgerische Gespräche mit Inhaftierten im Beisein von Angehörigen geführt werden, finden diese zu den allgemeinen Besuchszeiten der Justizvollzugsanstalt Meppen im Besucherraum statt. Hierzu bietet das Projekt Wartezeit mehr Auskunft.

Besuchseinschränkungen
Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Besucher werden nicht eingelassen. Auch bei aggressivem oder beleidigendem Verhalten sowie beim Versuch, unerlaubte Sachen einzubringen oder zu übergeben, wird der Besuch abgebrochen oder untersagt.

Unbeaufsichtigter Besuch (Langzeitbesuch)
Der Langzeitbesuch dient der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, insbesondere bei den Gefangenen, bei denen auf absehbare Zeit keine Lockerungen pp. gewährt werden können. Die Entscheidung über die Gewährung von Langzeitbesuch wird gemäß einer bestimmten Verfahrensweise von der Anstalt getroffen. Langzeitbesuche finden in dafür gesondert hergerichteten Räumen ohne akustische und optische Überwachung statt. Die Teilnehmer am Langzeitbesuch haben jedoch mit Kontrollen durch den Besuchsdienst zu rechnen.

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Besuchszeiten für Anwälte, Anlaufstellen, Polizei etc.

Terminabsprache: 05935/7046-153 o. 7046-0

Montag - Freitag

08.00 – 12.30 Uhr

Um Wartezeiten zu verhindern, wird um Voranmeldung gebeten. Auf telefonische Anfrage, sind auch andere Besuchszeiten möglich.

Tel. 05935/7046-311

Besuchsregelung ab 02.September 2024

  • „Skype“-Besuch (Dauer ca. 45 Minuten)

    • Montag bis Freitag: 09:30 Uhr bis 11:15 Uhr
    • Montag und Mittwoch: 12:45 Uhr bis 15:30 Uhr
    • Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13:00 Uhr bis 13:45 Uhr
    • Samstag: 09:45 Uhr bis 10:30 Uhr
      und 12.45 Uhr bis 14:30 Uhr

  • Präsenzbesuch

    • Dienstag, Donnerstag und Freitag: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    • Samstag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr

(nur für Familienangehörige mit minderjährigen Kindern)

    • Sonntag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr

  • Unbeaufsichtigter Besuch (Langzeitbesuch)

    • Dienstag, Donnerstag und Freitag: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    • Samstag und Sonntag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Allgemeines:

  • Pro Besuchspartei: max. 3 Erwachsene, mit Kindern sind maximal 5 Personen zulässig.
  • In einem Kalendermonat können bis zu zwei (Präsenz-) Besuchstermine genehmigt werden.
  • Letzter Einlass ist bis eine Stunde vor Besuchsende.
  • Beim Besuch ist der Automatenverkauf und Verzehr von Getränken und Süßwaren im Besuchsraum möglich. Pro Person sind 5,-€ in Münzen erlaubt, der Höchstbetrag beläuft sich auf 25,- € pro Besuchspartei.
  • Sicherungsverwahrte, sofern sie nicht vom Trennungsgebot Abstand nehmen wollen, können Montag bis Freitag von 09:45 Uhr bis 11:15 Uhr Besuch empfangen.

 

Familienfreundlicher Besuch in der JVA Meppen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Besuchsabteilung der JVA Meppen

Justizvollzugsanstalt Meppen
Grünfeldstr. 1
49716 Meppen
Tel: 05935/7046-311
Fax: 05935/7046-290

www.justizvollzugsanstalt-meppen.niedersachsen.de

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