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Entlassungskoordination bei der JVA Meppen

Entlassungskoordination in der JVA Meppen

Gemäß § 68 Abs. 2 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes ist es Aufgabe der Vollzugsbehörden, auf die Sicherstellung einer durchgängigen Betreuung der Gefangenen hinzuwirken, welche ihnen auch nach der Entlassung hilft, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Zusammenarbeit mit Stellen und Personen außerhalb des Vollzuges, die besonderen gesetzlichen Möglichkeiten für die Entlassungsvorbereitung sowie die Hilfe zur Entlassung sind auf dieses Ziel auszurichten (§ 68 Abs. 3 NJVollzG). Wesentliche Bestandteile einer durchgängigen Betreuung sind der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen (§ 68 Abs. 4 NJVollzG), die Beratung der Gefangenen bei der Ordnung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten sowie deren Unterstützung bei der Schaffung eines beruflichen und sozialen Empfangsraumes für die Zeit nach der Haftentlassung (§ 69 Abs. 3 NJVollzG).

Um die Zusammenarbeit mit den ambulanten Diensten im Sinner einer durchgängigen Betreuung von Gefangenen und Haftentlassenen (§§68 ff. NJVollzG) zu optimieren, haben die niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen 2009 für den Bereich der Entlassungsvorbereitung feste Ansprechpartner/-Innen , die sogenannten Entlassungskoordinatoren, bestellt.

Das Aufgabenprofil dieser Entlassungskoordinatoren enthält folgende Schwerpunkte:

  • Verantwortung für die Organisation der Entlassungsvorbereitung innerhalb der Justizvollzugsanstalt
  • Erarbeitung von Qualitätsstandards auf der Basis landeseinheitlicher Vorgaben
  • Sicherstellen der Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards
  • Entlassungsvorbereitung in Einzelfällen
  • Zentraler Ansprechpartner für externe Stellen und Organisationen für den Bereich der Entlassungsvorbereitung / des Übergangsmanagements
  • Kommunikation, regelmäßige Kontaktpflege und Vernetzung mit Externen
  • Erstellung und Pflege der Verzeichnisse der zuständigen Stellen und Ansprechpartner für den Bereich Entlassungsvorbereitung
  • Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen mit zentralen Partnern
  • Organisation von Informationsveranstaltungen für Gefangene
  • Kenntnis und Weitergabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen; Beratung der Mitarbeiter in den Abteilungen
  • Teilnahme an Fachtagungen zum Übergangsmanagement

Insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Ambulanten Justizsozialdienst, den niedersächsischen Anlaufstellen für Straffällige, den örtlichen Trägern der Sozialhilfe, den Arbeitsgemeinschaften, den jeweiligen Jobcentern, der Arbeitsagentur, den verschiedenen örtlichen Schuldnerberatungsstellen, sowie Suchtberatungsstellen steht hierbei im Vordergrund. Je nach Defizit und Möglichkeit der betreuten Inhaftierten und ihrer Angehörigen ist im Einzelfall das Netzwerk umfassender zu gestalten.


Als Entlassungskoordinatorin wurde für die JVA Meppen benannt:

Frau Dagmar Bloemen
Grünfeldstraße 1; 49716 Meppen
Tel.:05935/7046-445
Fax:05935/7046-290
e-mail: JVMEP-entlassungskoordination@justiz.niedersachsen.de

Als Vertreterin:

Frau Tatjana Raaz
Grünfeldstraße 1; 49716 Meppen
Tel.:05935/7046-455

Bild zum Thema Entlassungshilfe Bildrechte: grafolux & eye-server
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