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Gemeinnütziges Engagement von Gefangenen als Verantwortungsübernahme in der Gesellschaft


Neben der unmittelbaren Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens gegenüber dem Opfer verfolgen Ansätze der Restorative Justice das Ziel einer mittelbaren Wiedergutmachung gegenüber der Gesellschaft, der „Community“. Durch die Regelverletzung ist das Verhältnis zwischen der Täterin oder dem Täter und der Gemeinschaft gestört. Freiwilliges ehrenamtliches Engagement von Gefangenen kann in diesem Sinne als eine Handlung verstanden werden, die zwar nicht unmittelbar Schäden wiedergutmacht, die dem Opfer der Straftat entstanden sind, die aber geeignet ist, der Störung des Verhältnisses zwischen Täterin oder Täter und Gesellschaft entgegenzuwirken.

Das geschieht in zwei Wirkungsrichtungen:

(1) Die Täterin oder der Täter erarbeitet sich durch freiwillig und unentgeltlich erbrachte Wiedergutmachungsleistung - neben der Verbüßung der Strafe – den Anspruch, wieder zur Gemeinschaft gehören zu dürfen. Sie oder er gewinnt verlorenes Selbstwertgefühl zurück und bekommt die Chance für einen Neuanfang.

(2) Die Gemeinschaft fasst neues Vertrauen zur Straftäterin oder zum Straftäter. In der Gemeinschaft wächst die Bereitschaft, die Straftäterinnen und Straftäter wieder aufzunehmen und nicht mehr ausschließlich als mangelbehaftet anzusehen. Die gestiegene Bereitschaft der Gesellschaft zur Wiederaufnahme der Straftäterinnen und Straftäter zeigt sich in den positiven Reaktionen der Öffentlichkeit (Medienberichterstattung, Personen in Ehrenamts-Partnerorganisationen, Anstaltsbesuche) auf das ehrenamtliche Engagement von Gefangenen. Die Öffentlichkeit nimmt neben den negativen Empfindungen gegenüber Täterinnen und Tätern eine andere zusätzliche Facette wahr: Jemand signalisiert durch sein Handeln, dass die erklärte Absicht, künftig ein Leben ohne Straftaten und in sozialer Verantwortung zu führen, aufrichtig ist.

Ehrenamtliche Arbeit von Gefangenen im Sinne der Restorative Justice untermauert

somit das Grundprinzip unserer Rechtsordnung, nach dem Täterinnen und Täter nach „Erledigung“ der Strafe wieder als vollwertiges Mitglied in die Gemeinschaft aufgenommen werden sollen.[1]


[1] vgl. Abschlussbericht Projekt Opferorientierung im Justizvollzug, S. 28 ff.

Repaircafé

Zwischen dem Freiwilligenzentrum Meppen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der JVA Meppen wurde eine Kooperation geschlossen.

Inhaftierte der JVA Meppen und Ehrenamtliche des Freiwilligenzentrums bieten einmal pro Quartal den Service, dass Bürger Hilfe bei kleinen Reparaturen in den Bereichen Technik, Holz, Metall, Textiles, etc. erhalten.

Mitarbeiter, Gefangene und Unterstützer vorm Freiwilligenzentrum Meppen   Bildrechte: Heiner Harnack (NOZ)
Mitarbeiter, Gefangene und Unterstützer freuen sich auf Dienstag, den 18. September, an dem Hilfe suchende Menschen aus der Region das Freiwilligenzentrum aufsuchen können.

Repaircafé für Meppen – Strafgefangene helfen mit

hhar Meppen. In Zusammenarbeit zwischen dem Freiwilligenzentrum Meppen und der Justizvollzugsanstalt Meppen wird ab Dienstag, 18. September, in regelmäßigen Abständen ein Repair-Café an der Hubbrücke angeboten. „In unseren Räumlichkeiten werden wir alle sechs bis acht Wochen in der Zeit von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr einen Termin mit Ehrenamtlichen aus unserem Hause und Inhaftierten der JVA den Bürgern als Service anbieten“, sagt Christian Hüser, Leiter des Freiwilligenzentrums. Dabei können Bürger Hilfe bei kleineren Reparaturen erhalten. Es sollten aber nicht nur technische Dienstleistungen im Vordergrund stehen. „Wir bieten auch Hilfen beim Ausfüllen von Formularen, der Benutzung von Mobiltelefon und PC oder bei Flickarbeiten an der Kleidung oder am Fahrrad an“, zeigte Hüser ein breit gefächertes Programm auf.

Form der Wiedergutmachung

„Mit der Möglichkeit zur gemeinnützigen Arbeit sollen die Gefangenen Gelegenheit erhalten, eine Form der Wiedergutmachung zu leisten“, erklärte Dagmar Bloemen, die im Fachbereich Entlassungskoordination und dem Sozialen Dienst der JVA arbeitet. Hüser fügte an, dass man den Hilfe suchenden Menschen mit diesen Terminen die Möglichkeit zum Austausch und zur Begegnung geben wolle.

Weitere Chance

Der Strafgefangene Sergej erzählte, dass er in der JVA bereits den ganzen Tag in der Werkstatt eingesetzt werde. Er hoffe mit Flicken, Reparieren und Schrauben den Menschen helfen zu können. Kollege Patrick erklärte, dass die JVA ihm die Möglichkeit gegeben habe, eine Ausbildung zum Tischler zu absolvieren. „Jetzt ist es an der Zeit für mich, etwas wieder zurückzugeben“, sagte der junge Mann. Das sei eine weitere Chance für ihn, seine handwerklichen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Der Gefangene Sascha erzählte, dass er sich mit seinen handwerklichen Fähigkeiten freue, anderen Menschen helfen zu können.

Einmaliges Projekt

„Das Besondere ist, dass dieses Projekt zwischen einer Justizvollzugsanstalt und einem Freiwilligenzentrum niedersachsenweit einmalig ist und die Inhaftierten die Möglichkeit haben, sich ehrenamtlich zu engagieren“, sagte Christian Hüser. Im Gegensatz zur Arbeit innerhalb des Gefängnisses erhielten die Inhaftierten keinen Lohn für ihr Wirken. „Gemeinnützige Arbeit und die Qualifizierung für diese ermöglicht den Zugang zu einem anderen sozialen Umfeld nach der Entlassung“, fügte Bloemen an. Des sei eine große Chance, damit Gefangene schneller eine Eingliederung in die Gesellschaft schaffen. Zudem würden die Gefangenen, die absolut keine Vorteile aus dieser Arbeit ziehen könnten, glaubhaft signalisieren, dass es eine Bereitschaft zur Veränderung gebe. Finanzielle Unterstützung erfährt dieses einmalige Projekt durch die Stadt Meppen und die Sparkasse Emsland.


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