Die Sozialtherapeutische Abteilung der JVA Meppen
Sozialtherapie
Ziele und Grundsätze
Sozialtherapeutische Einrichtungen dienen der Rückfallverhinderung und damit dem Opferschutz. Die Verlegung bestimmter Gefangener in eine Sozialtherapeutische Abteilung ergibt sich aus dem § 104 NJVollzG, „wenn die dortige Behandlung zur Verringerung einer erheblichen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit angezeigt ist“ oder „der Einsatz besonderer therapeutischer Mittel zur Erreichung des Vollzugsziels nach § 5 Satz 1 angezeigt ist“.
Das Zusammenwirken verschiedener Behandlungsangebote – insbesondere deliktorientierte Gruppenmaßnahmen, individuelle Psychotherapie, Trainingsmaßnahmen zur sozialen Kompetenz, Lernen im Alltag (in der Wohngruppe, bei der Arbeit und Ausbildung, in der Freizeit und im Sport) und Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung – soll dazu beitragen, dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung in sozialer Verantwortung ohne Straftaten leben. Die Veränderung deliktbezogenen Einstellungen und Verhaltensweisen sowie die Sicherstellung einer die soziale Eingliederung stützenden Entlassungssituation sind daher weitere Ziele sozialtherapeutischer Einrichtungen.
Räumlichkeiten und Unterkunft
In der JVA Meppen gibt es eine Sozialtherapeutische Abteilung mit 30 Haftplätzen.
Behandlungsmaßnahmen
Behandlungsteams, die sich aus je einem Vertreter des Psychologischen Dienstes, des sozialen Dienstes und des Allgemeinen Vollzugsdienstes zusammensetzen, planen und steuern den Verlauf der Behandlung unter Einbeziehung des einzelnen Klienten.
Folgende Maßnahmen werden in der Sozialtherapie durchgeführt:
- Rückfallpräventive Gruppenmaßnahmen (RGM): Hier findet die deliktspezifische Behandlung mittels kognitiv-behaviouralen Methoden statt.
- Individuelle Psychotherapie findet durch den Psychologischen Dienst nach Bedarf und Indikation statt
- Als soziale Trainingsmaßnahmen werden angeboten: Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter unspezifischer Teil (BPS-u), Gruppentraining gewaltfreie Kommunikation (GfK), Lockerungs-, Freizeit-und Entlassungsvorbereitungsgruppe (LFE)
- Behandlungsgespräche/Teamgespräche: Sie dienen der Steuerung, der Fortschreibung, der Kontrolle und der Unterstützung des Behandlungsverlaufs.
- Vollversammlungen / Wohngruppensitzungen: Sie dienen der Organisation des Zusammenlebens in der Wohngruppe. Sie sind ein Steuerungs-, Klärungs- und Metakommunikationsforum für die interpersonalen, gruppendynamischen und organisatorischen Prozesse innerhalb der Wohngruppe. Hierbei dient u.a. die Antragsabgabe der verbesserten Verbalisierung und Verdeutlichung eigener Ansprüche und Interessen und zum Informationsaustausch.
- Therapeutischer Sport / Sport: Alle Klienten nehmen am therapeutischen Sport teil. Er bietet die Möglichkeit, die Grenzen der eigenen körperlichen Belastbarkeit zu erfahren, die Körperwahrnehmung zu verbessern, Spannungen abzubauen und Teamfähigkeit zu erlernen.
Freizeitangebote
Als Freizeitangebote werden z.B.
- Entspannungstraining in Alltagssituationen,
- EDV-Kurse,
- Chor,
- Sport (Billard, Badminton, Tischtennis) und
- Basteln mit unterschiedlichen Materialien
angeboten.
Außenmaßnahmen
Hier kommen z.B.
- begleitete Ausgänge zum Einkauf,
- begleitete Ausgänge zu Familienangehörigen zur Überprüfung des sozialen Umfelds,
- begleitete Ausgänge als Entlassungsvorbereitung zur Wohnungs- und Arbeitssuche
in Betracht.
Zu den oben genannten Behandlungsmaßnahmen wird die Versorgung und Betreuung sowie die sichere Unterbringung durch das Team des Allgemeinen Vollzugsdienstes gewährleistet.
Behandlungsraum Sozialtherapie
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Rainer Meyer-Kelling
Justizvollzugsanstalt Meppen
VAL Sozialtherapie
Grünfeldstraße 1
49716 Meppen
Tel: 05935/7046-330
Fax: 05935/7046-284