Häufig gestellte Fragen
Was darf ich einem Gefangenen in die JVA Meppen mitbringen oder senden?
Es dürfen nur Gegenstände in die JVA eingebracht bzw. gesendet werden, die vorab genehmigt wurden sind. Hierzu zählen Wäsche und Kleidung.
Wenn das Geld für Besuche fehlt oder die Anfahrt zu weit ist?
Sollten Ihnen die finanziellen Mittel zur Anfahrt zur JVA Meppen fehlen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Sozialamt. Dort können Sie einen Mehrbedarf für die Fahrten in die Justizvollzugsanstalt nach § 21 Abs. 6 SGB II beantragen. Sollte der Anfahrtsweg zur JVA Meppen sehr weit sein, besteht auch die Möglichkeit von Skype Besuchen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Besuchsverlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt.
Soll ich meinem Kind sagen, wo Papa ist?
Aus Angst vor Benachteiligungen der Kinder, Scham oder anderen Gründen wird oft erzählt, dass Papa „auf Montage" oder auf einer „Reise" ist. Kinder verstehen und merken mehr als Erwachsene denken. Vermeiden Sie, dass Ihr Kind sich die Schuld an der Abwesenheit des inhaftierten Elternteils gibt. Wenn Sie mit ihrem Kind über die Inhaftierung sprechen wollen, gibt es zahlreiche Bücher, die dieses Thema kindgerecht darstellen.
Eine Auswahl dieser Bücher finden Sie z.B. hier:
https://juki-online.de/literatur-links-papa-im-gefaengnis.html
Im Wartebereich und im Besuchsraum der Justizvollzugsanstalt liegen passende Kinderbücher aus. Wenn Sie weitere Unterstützung brauchen, können Sie sich z.B. an eine Erziehungsberatungsstelle oder an die örtliche Anlaufstelle für Straffällige wenden.
Sie können auch die Seelsorge oder den Sozialen Dienst in der Justizvollzugsanstalt Meppen ansprechen.
Wenn ich andere Fragen zum Besuch habe?
Kontaktdaten des Besuchsbeamten
Tel.: 05935/7046-311
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