Einzahlungen für Inhaftierte der JVA Meppen
Geldeinzahlungen ( Paketersatzeinkauf ) für Inhaftierte
Auf das Hausgeldkonto eines Inhaftierten darf bis zu zwölf Mal jährlich ein zusätzlicher Geldbetrag überwiesen oder eingezahlt werden. Die Summe dieser Beträge darf den zwölffachen Tagessatz der Eckvergütung nach § 40 Abs. 1 Satz 2 pro Jahr nicht übersteigen.
Der Tagessatz beträgt derzeit 14,67 €. Somit können jährlich maximal 176,04 € überwiesen werden.
Sie können externe Einzahlungen auf das Konto des Inhaftierten veranlassen.
Die Bankverbindung hierzu lautet:
Empfänger: |
Zahlstelle Meppen |
IBAN: |
DE84 2665 0001 1091 1224 89 |
BIC: |
NOLADE21EMS |
Sparkasse: |
Sparkasse Emsland |
Verwendungszweck |
Gef.-Buchnummer des Inhaftierten und Name, Geburtsdatum |
Einzahlung