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Sicherungsverwahrung

Die Justizvollzugsanstalt Meppen ist im Land Niedersachsen neben der Justizvollzugsanstalt Rosdorf auch zuständig für den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

Die Sicherungsverwahrung dient dem Ziel, die Gefährlichkeit der Sicherungsverwahrten für die Allgemeinheit so zu mindern, dass die Vollstreckung der Unterbringung möglichst bald zur Bewährung ausgesetzt oder für erledigt erklärt werden kann. Im Vollzug sollen die Sicherungsverwahrten fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich dient der Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren erheblichen Straftaten (§ 2 Nds. SVVollzG).

Der konzeptionelle Fokus ist auf die Aufnahme lebensälterer und mobilitätseingeschränkter Sicherungsverwahrter aus der JVA Rosdorf gerichtet, die in die Sicherheitsstufe III klassifiziert sind und für die eine kleine Abteilung mit ruhiger Unterbringung geeignet erscheint. Zudem findet die geografische Lage der JVA Meppen und die mögliche Entlassungsregion Berücksichtigung.
Bild vom Verwaltungsgebäude der Sicherungsverwahrung   Bildrechte: JVA Meppen
Verwaltungsgebäude Sicherungsverwahrung
Durch den Standort im Nordwesten des Landes soll zudem den Sicherungsverwahrten der JVA Rosdorf mit sozialen Bezügen in dieser Region die Möglichkeit der Besuchsüberstellung oder der zeitlich effektiveren Gestaltung vollzugsöffnender Maßnahmen geboten werden. So können zum einen vollzugsöffnende Maßnahmen für jene Verwahrten effektiver gestaltet und zum anderen Fahrtkosten und Dienstzeiten des begleitenden Vollzugspersonals reduziert werden.

Den Verwahrten wird neben der sicheren Unterbringung ein am Resozialisierungs- und Trennungsgebot ausgerichteter Vollzug der Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung des gesetzlich normierten Rechtsanspruchs eines an ihren Bedürfnissen orientierten, individuellen und intensiven Betreuungsangebots garantiert, das auf eigenständige Behandlungs-, Motivations- und Freizeitangebote zur Erreichung der Vollzugsziele gemäß § 2 Nds. SVVollzG ausgerichtet ist.

Ihnen wird eine Partizipation am Angebotsspektrum des Strafvollzuges/der Gesamtanstalt wie Arbeit, Besuch, Einkauf, Sport/Freizeit, Gesundheitsfürsorge, Seelsorge im erforderlichen und vertretbaren Rahmen ermöglicht.

Zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit und Förderung von persönlicher Autonomie und Sozialkompetenz ist den Sicherungsverwahrten eine weitgehend individuelle Lebensgestaltung einzuräumen.

Ein Hauptaugenmerk der Betreuung und Behandlung liegt darauf, die noch vorhandenen und positiv zu bewertenden Ressourcen der Sicherungsverwahrten zu stärken und weiter auszubauen, erforderliche Betreuungs- und sonstige Maßnahmen anzubieten und ihre Mitwirkungsbereitschaft zu wecken und zu fördern.

Die Abteilung Sicherungsverwahrung wurde am 27.09.2018 eröffnet und mit 10 Unterkunftsbereichen (Apartments) und einem Verwaltungsgebäude der Nutzung ab dem 01.10.2018 übergeben.
Bild vom Unterkunftsgebäude der Sicherungsverwahrung   Bildrechte: JVA Meppen
Unterkunftsgebäude Sicherungsverwahrung
Bild vom Flurbereich der Sicherungsverwahrung   Bildrechte: JVA Meppen
Flurbereich Unterkunftsgebäude Sicherungsverwahrung
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