Informationen Selbststeller - nicht barrierefrei
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Informationen Selbststeller
Mitbringen von Sachen
Sie dürfen zu Ihrem Strafantritt eine Reisetasche mit Kleidungstücken einbringen, welche im Einzelnen folgenden Inhalt haben darf:
5 Stk. Hosen (Jeans-, Stoff-, oder Jogginghosen ohne Nieten)
7 Stk. Oberteile (Pullover, Joggingjacke oder Oberhemden)
1 Stk. Tagesdecke
1 Stk. Gebetsteppich, max. 100x150cm
1 Stk. Kissen ohne Kunststoffanteile, auch innen kontrollierbar mit Reißverschluss (40x 40 cm nicht übersteigend)
2 Sätze Bettwäsche, 3tlg.
1 Stk. Badetuch
2 Stk. Handtücher
12 Paar Socken, 12 U-Hemden, 12 U-Hosen
2 Schlafanzüge
1 Bademantel
3 Paar Schuhe (Sport- oder Lederschuhe)
8 Stk. T-Shirts
- Lederbekleidung, Camouflage-Bekleidung und Scene-Kleidung ist nicht erlaubt.
Aus der Haft heraus können Sie mit einer Wäschepaketmarke später Ihren Bedarf anpassen und sich Kleidung schicken lassen.
Elektrische Geräte
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Radio oder Radiorecorder, CD-Player, DVD Player oder Blu-ray- Player
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Elektrischer Rasierer, elektrische Zahnbürste
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Wasserkocher bis 1500W mit Abschaltautomatik
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Ein TV-Gerät wird Ihnen von der JVA zur Verfügung gestellt
Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Stromnetzes sind keine elektronischen Geräte mit einer Leistung von mehr als 1500 Watt erlaubt.
Mitgebrachte elektronische Geräte werden auf Ihre Kosten vor der Aushändigung überprüft, z.B. auf versteckte Sachen.
Regelmäßig nicht miteingebracht werden dürfen:
Nahrungs- und Genussmittel, Gewürze, Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form, Medikamente- es sei denn, es handelt sich nachweislich um ärztlich verordnete Medikamente. Zeitungen und Zeitschriften, Waffen, Stöcke, Spraydosen, Flaschen, Tuben, Cremes und Seifen jeglicher Art, alkoholhaltige Pflegemittel, Werkzeuge, größere Fernsehgeräte, Schreibmaschinen mit Textspeicher, Computer, Laptops, Handys, die meisten Spielekonsolen, große Gepäckstücke, Fahrräder und Kraftfahrzeuge jeglicher Art.
Sachen die nicht mitgenommen werden dürfen, werden Ihnen abgenommen und ggfls. auf Ihre Kosten aus der Justizvollzugsanstalt entfernt, wenn ihre Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist.
Personalausweis
Bei der Aufnahme in die Justizvollzugsanstalt müssen Sie sich ausweisen. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument mit.
Medikamente
Sofern Sie auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, sollten Sie sich vor Strafantritt mit unserem medizinischen Dienst in Verbindung setzten.
Versicherungsnachweise
Es wird empfohlen, Versicherungsnachweise (z.B. Beschäftigungsnachweise) zur Sozialversicherung und Unterlagen vergleichbarer Art der letzten drei Jahre mitzubringen.
Geldeinzahlungen
Es besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Aufnahme einen Bargeldbetrag einzuzahlen, von welchem Sie dann beim Anstaltskaufmann Nahrungs- und Genussmittel erwerben können. Die Summe sollte 183,00 € nicht überschreiten.
Am Tag Ihrer Aufnahme werden Ihnen alle mitgebrachten Gegenstände bereits an der Außenpforte abgenommen und zur weiteren Überprüfung dem Sicherheitsdienst zugeleitet. Die Gegenstände werden Ihnen nach der Überprüfung ausgehändigt oder eingelagert.