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Einzahlungen für Inhaftierte der JVA Meppen

Geldeinzahlungen ( Paketersatzeinkauf ) für Inhaftierte

Auf das Hausgeldkonto eines Inhaftierten darf bis zu zwölf Mal jährlich ein zusätzlicher Geldbetrag überwiesen oder eingezahlt werden. Die Summe dieser Beträge darf den zwölffachen Tagessatz der Eckvergütung nach § 40 Abs. 1 Satz 2 pro Jahr nicht übersteigen.

Der Tagessatz beträgt derzeit 14,67 €. Somit können jährlich maximal 176,04 € überwiesen werden.

Sie können externe Einzahlungen auf das Konto des Inhaftierten veranlassen.
Die Bankverbindung hierzu lautet:

Empfänger:

Zahlstelle Meppen

IBAN:

DE 75 2501 0030 0014 0133 07

BIC:

PBNKDEFFXXX

Sparkasse:

Postbank Hannover

Verwendungszweck

Gef.-Buchnummer des Inhaftierten und Name, Geburtsdatum


 

Einzahlung

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