Einzahlungen für Inhaftierte der JVA Meppen
Geldeinzahlungen ( Paketersatzeinkauf ) für Inhaftierte
Auf das Hausgeldkonto eines Inhaftierten darf bis zu zwölf Mal jährlich ein zusätzlicher Geldbetrag überwiesen oder eingezahlt werden. Die Summe dieser Beträge darf den zwölffachen Tagessatz der Eckvergütung nach § 40 Abs. 1 Satz 2 pro Jahr nicht übersteigen.
Bei Überweisung oder Bareinzahlungen sind als Verwendungszweck anzugeben: Gefangenenbuchummer und Hinweis Paketersatzeinkauf. Einzahlungen für Inhaftierte beim Besuch sind dem Pforten/Besuchsbeamten vor der Kontrolle mit Angabe des einzuzahlenden Betrages mitzuteilen.
Sie können externe Einzahlungen auf das Konto des Inhaftierten veranlassen.
Die Bankverbindung hierzu lautet:
Empfänger: |
Zahlstelle Meppen |
IBAN: |
DE 75 2501 0030 0014 0133 07 |
BIC: |
PBNKDEFFXXX |
Sparkasse: |
Postbank Hannover |
Verwendungszweck |
optional die Buchnummer des Inhaftierten und Name |
Einzahlung